joomplu:588Auf der Aktionswoche Hören des FTB in Wetter / Ruhr stellte die Fa. Telegärtner einen Aufzugsnotruf für Menschen mit Hörbehinderung vor. Ein Mehr an Sicherheit nicht nur für Hörbehinderte, denn durch das Mehrsprachensystem profitieren auch Personen, welche die Landessprache nicht beherrschen.
Das System ergänzt den üblichen Notruf und stellt einen Touchscreen zur Verfügung, über dem die Kommunikation bei Bedarf erfolgt. Auf dem Monitor werden Fragen eingeblendet und vorgegebene Antworten können dann durch einfaches Berühren ausgewählt werden.
Die Kommunikation ist mehrsprachig und kann anhand von Flaggen¬symbolen ausgewählt werden, ohne dass das Leitstellenpersonal selbst die jeweilige Sprache beherrschen muss; die Übersetzung macht das intelligente System quasi automatisch.
Das 5,7“ Farbdisplay kann auch für die Darstellung der Anzeigen „Bitte warten“ und „Bitte sprechen“ des Not¬rufes nach EN81-70 (Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen) eingesetzt werden und ermöglicht im Notfall auch die Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung.
Das Notrufsystem ist mit einer Kamera ausgestattet, die nur im Notfall aktiviert wird, um die Situation im Aufzug auch visuell an die Notrufzentrale zu übermitteln. So können u. a. Fehlalarme erkannt werden.
SchaltplandarstellungDas zentrale Element des HBN Systems ist der farbige Touchscreen in der Kabine, über den die Kommunikation mehrsprachig stattfinden kann. Eine in der Kabine montierte Kamera und ein spezieller GSM-Gateway, das meist im Maschinenraum untergebracht wird, ergänzen das HBN-System. Der GSM- Gateway ist für den Verbindungsaufbau zur Notrufzentrale notwendig. Ein GMS- Gateway nutzt zum Verbindungsaufbau das Mobilfunknetz, daher sind entsprechende SIM-Karten notwendig. Für den HBN-Gateway ist die Telekom D1 SIM-Karte „HBN5000“ notwendig und ggf. zusätzlich die D1 SIM-Karte „SGFM“. Beide werden mit den Geräten ausgeliefert. Hierfür fallen monatliche Kosten an.
Das Tagungshotel Lichthof in Gelsenkirchen ist mit diesem System ausgestattet. Ich konnte es zwar begutachten aber nicht testen. Für Hörgeschädigte ist das Notrufsystem sehr hilfreich aber es gibt keine bindende Vorschrift, dass solche Systeme in Aufzügen eingebaut werden müssen. Warum der Gesetzgeber dies nicht vorschreibt, bleibt wieder einmal ein Rätsel. Hoffen wir, dass verantwortungsbewusste Planer und Betreiber barrierefrei denken.

Informationen zum vorgestellte System erhalten Sie bei
Telegärtner Elektronik GmbH, Hofäckerstraße 18, 74564 Crailsheim
Telefon: +49 6709 854 9985

Text: Peter G.A. Hölterhoff
Quellen: Katrin Goerke, Telegärtner Elektronik GmbH

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