
Das sollten Sie, damit Sie beim nächsten Hörgerätekauf die richtigen Fragen stellen.
Neulich bei einer Lesung: Mehrere Personen wollten die neu installierte AuracastTM-Höranlage mit Hörgeräten ausprobieren. Schade nur, dass in keinem Fall die Hörgeräte tatsächlich AuracastTM-fähig waren. Die verblüffte Reaktion: “Aber beim Akustiker hat man mir gesagt, die Hörgeräte hätten AuracastTM.” Das ist grundsätzlich nicht falsch, aber wie so oft, steckt der Teufel im Detail…
“AuracastTM-ready” und “AuracastTM-fähig” – was ist der Unterschied?
AuracastTM-ready bedeutet: Der benötigte Bluetooth-Chip ist im Hörgerät / CI-System integriert und die AuracastTM-Funktion kann zu gegebener Zeit per Softwareupdate aktiviert werden. AuracastTM-fähig heißt dagegen, dass die Geräte bereits jetzt mit einer AuracastTM-Höranlage nutzbar sind.
Gibt es denn überhaupt schon AuracastTM-fähige Hörgeräte?
Beat Graf: “Uns sind bislang nur AuracastTM -fähige Geräte eines einzigen Herstellers bekannt. Alle anderen Hörgeräte, die über Bluetooth verfügen, sind derzeit noch AuracastTM-ready und erhalten das notwendige Softwareupdate voraussichtlich erst in etwa einem Jahr. Auracast-Höranlagen sind allerdings auch noch wenig verbreitet.”
Laut Cochlear ist das neue Nucleus Nexa Implantat sowie der Nucleus Kanso® 3 Nexa Soundprozessor und bzw. oder der Nucleus 8 Nexa Soundprozessor Bluetooth® LE Audio und AuracastTM fähig.
Was bedeutet das für Menschen, die ein Hörgerät kaufen?
Da die AuracastTM-Technologie noch neu ist, ist es besonders wichtig, dass Sie als Kund:in Bescheid wissen und genau nachfragen. Lassen Sie sich beim Hörgerätekauf erklären:
• Ist das Gerät AuracastTM-fähig?
• Ist das Gerät AuracastTM-ready?
• Hat das Gerät eine T-Spule integriert?
So können Sie eine gut informierte Entscheidung treffen.
Quelle: Pro Audito Schweiz