Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Ausweis dient gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern und anderen als Nachweis. Außerdem gewähren viele Vereine, Verbände und Unternehmen auf freiwilliger Basis bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises Vergünstigungen. Er hat die Grundfarbe Grün. Auf der Vorderseite wird das Ende der Gültigkeit vermerkt. Den „Freifahrtausweis“ - linke Seite grün, rechte Seite orange - erhalten schwerbehinderte Menschen, die gehbehindert, hilflos, gehörlos oder blind sind, und unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsberechtigte, zum Beispiel Kriegsbeschädigte.
Schwerbehindertenausweis und seine Ermäßigungen
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