§ Änderung des Strafrechts zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung geht nicht weit genug


Verena Bentele: „Es war höchste Zeit, dass der Strafrahmen für den Missbrauch von Menschen, die der Gewalt schutzlos ausgeliefert sind, angepasst wurde.“

Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches auf den Weg gebracht, das eine Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beinhaltet. Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte des Bundes für die Belange behinderter Menschen:


„Es ist gut, dass mit dem Gesetz Strafbarkeitslücken geschlossen werden. So war es höchste Zeit, dass der Strafrahmen für den sexuellen Missbrauch von Menschen, die der Gewalt schutzlos ausgeliefert sind, und für Fälle, in denen das Opfer aufgrund seiner Behinderung keinen Widerstand leisten kann, auf ein Jahr Mindestfreiheitsstrafe angeglichen wurde. Damit sind diese Taten nun in der Regel Verbrechen und nicht mehr lediglich ein Vergehen.“

 

Insgesamt bleibt der Entwurf jedoch hinter den Forderungen der Verbände behinderter Menschen und denen des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, so Bentele: „Es wäre sinnvoll gewesen, alle sexuellen Handlungen, die nicht mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen, unter Strafe zu stellen. Stattdessen wird die bisherige Gesetzessystematik beibehalten, also die Unterscheidung zwischen der sexuellen Nötigung einerseits und dem sexuellen Missbrauch andererseits.“

Wichtig sind neben einer Erhöhung des Strafrahmens auch Prävention sowie eine verbesserten Strafverfolgung. Bentele: „Oftmals können sich die Opfer aufgrund ihrer Behinderung nicht richtig mitteilen. Hier muss mehr Hilfestellung geleistet werden. Wir müssen stärker aufklären und sensibilisieren, damit es gar nicht erst zu solch abscheulichen Taten kommt.“

CIV NRW e.V

CIV NRW Logo

Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (CIV NRW)
(Regionalverband für NRW der DCIG e.V.)
Geschäftsstelle: Alleestr. 73, 58097 Hagen
Telefon: 02331 1884601
Beratungstermine nach Vereinbarung unter: info@civ-nrw.de -

CIV NRW News online
ist die  Onlineversion der Zeitschrift des
Cochlea Implantat Verbandes NRW e.V.,
CIV NRW News - Chefredaktion:
Marion und Peter Hölterhoff
Redaktion:
Karina Manassah, Veronika Albers und freie Autoren
Korrektorat: Christel Kreinbihl
Medizinische Beratung:
Prof. Dr. med. Jonas Park, Dr. Elmar Spyra, Peter Dieler
Anzeigen/ Akquise:
Michaela Hoffmann michaela-hoffmann@civ-nrw.de
CIV NRW News online- ViSdP:

Peter G.A. Hölterhoff, Rosenstr 4 58642 Iserlohn
© Cochlea Implantat Verband NRW e.V.
Alle Rechte vorbehalten - Alle Angaben ohne Gewähr

Mit Aufruf der folgenden Links werden Daten an die Netzwerke übertragen und dort verarbeitet.
Facebook: https://www.facebook.com/CIV.NRWNews - Twitter:    https://twitter.com/CIV_NRW - Instagram:  https://www.instagram.com/civnrw/
WEB-Layout: Peter G.A. Hölterhoff
Sie können uns unterstützen über Gooding oder eine
direkte Spende hier online
Bankverbindung: Volksbank Hohenlimburg
IBAN:DE30 4506 1524 4001 2313 00,
BIC: GENODEM1HLH

Veranstaltungskalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Wir benutzen Cookies
Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.