bild bentele © VdK / Marlene Gawrisch • VdK-Präsidentin Bentele: „Ausdrückliches Verbot der Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben“
• Meldepflicht bei Triage-Fällen ins Gesetz aufnehmen
Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde gestern der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes behandelt. Der Sozialverband VdK war als Sachverständiger zur Anhörung geladen. Der Gesetzentwurf enthält ein Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage.
Bild: Verena Bentele, © VdK / Marlene Gawrisch

Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Das ausdrückliche Verbot einer Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben. Wenn die Behandlung begonnen wurde, müssen Patientinnen und Patienten und deren Angehörige darauf vertrauen können, dass alles medizinisch Notwendige getan wird, um das Leben zu retten. Alles andere wäre ethisch nicht vertretbar und ein riesiges Einfallstor für die Benachteiligung insbesondere behinderter, vorerkrankter und älterer Menschen.

Es widerspräche auch dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, endlich eine Regelung zu treffen, die einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung wegen Behinderung bewirkt.

Wenn nun Ärzteverbände im Rahmen der Anhörung fordern, das Verbot der Ex-Post-Triage wieder aus dem Gesetzentwurf zu streichen, dann wirkt das auf Patientinnen und Patienten alles andere als vertrauensbildend. Falls beim Gesetzesentwurf noch etwas geändert werden sollte, dann empfehlen wir die Einführung einer Meldepflicht in Verbindung mit einer Evaluation. Sollte es jemals zu Triage-Entscheidungen in deutschen Kliniken kommen, was mit allen Mitteln verhindert werden muss, könnte dadurch erfasst werden, welche Patienten mit welchen Merkmalen nicht auf der Intensivstation versorgt werden. Dann muss der Gesetzgeber nachbessern.

Im Gesundheitswesen erleben gerade Menschen mit Behinderung sehr häufig Diskriminierung. Daher brauchen wir auch dringend Vorgaben für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Fachkräften, damit es nicht mehr dazu kommt.“

Quelle: Sozialverband VdK 

 

 

CIV NRW e.V

CIV NRW Logo

Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (CIV NRW)
(Regionalverband für NRW der DCIG e.V.)
Geschäftsstelle: Alleestr. 73, 58097 Hagen
Telefon: 02331 1884601
Beratungstermine nach Vereinbarung unter: info@civ-nrw.de -

CIV NRW News online
ist die  Onlineversion der Zeitschrift des
Cochlea Implantat Verbandes NRW e.V.,
CIV NRW News - Chefredaktion:
Marion und Peter Hölterhoff
Redaktion:
Karina Manassah, Veronika Albers und freie Autoren
Korrektorat: Christel Kreinbihl
Medizinische Beratung:
Prof. Dr. med. Jonas Park, Dr. Elmar Spyra, Peter Dieler
Anzeigen/ Akquise:
Michaela Hoffmann michaela-hoffmann@civ-nrw.de
CIV NRW News online- ViSdP:

Peter G.A. Hölterhoff, Rosenstr 4 58642 Iserlohn
© Cochlea Implantat Verband NRW e.V.
Alle Rechte vorbehalten - Alle Angaben ohne Gewähr

Mit Aufruf der folgenden Links werden Daten an die Netzwerke übertragen und dort verarbeitet.
Facebook: https://www.facebook.com/CIV.NRWNews - Twitter:    https://twitter.com/CIV_NRW - Instagram:  https://www.instagram.com/civnrw/
WEB-Layout: Peter G.A. Hölterhoff
Sie können uns unterstützen über Gooding oder eine
direkte Spende hier online
Bankverbindung: Volksbank Hohenlimburg
IBAN:DE30 4506 1524 4001 2313 00,
BIC: GENODEM1HLH

Veranstaltungskalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
8
9
10
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Wir benutzen Cookies
Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.