Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für logopädische Praxen
Der Standard für logopädische Praxen konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus bei der Arbeit bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes, auch für die Beratung und Überwachung der Betriebe durch den Aufsichtsdienst der BGW.
Worauf es jetzt ankommt
Der Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Gegenüber dem Arbeiten außerhalb der Pandemie-Phase spielen jetzt unter anderem die Aspekte Abstandhalten, Mund-Nasen-Bedeckung und Lüften eine große Rolle.
Bei logopädischen Behandlungen lässt sich der derzeit grundsätzlich geltende Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander nicht immer einhalten. Deshalb ist es erforderlich, dass sowohl die Beschäftigten als auch die Patientinnen und Patienten mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Im Einzelfall (zum Beispiel bei der Sprachtherapie) soll am Therapietisch eine Trennscheibe zum Schutz vor Tröpfcheninfektion installiert werden.
Um das Infektionsrisiko durch möglicherweise in der Luft vorhandene erregerhaltige Tröpfchen zu verringern, müssen Praxisräume sowie Pausen- und Sanitärräume ausreichend belüftet werden. Nach jeder Therapieeinheit sollte ausreichend Zeit zum Lüften der Behandlungsräume eingeplant werden.
Aktuelle Infos online und per Telefon
Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für logopädische Praxen ist – immer in der aktuellen Version – unter www.bgw-online.de/corona-schutz-logo zu finden. Dort sowie auf der branchenübergreifenden Seite www.bgw-online.de/corona informiert die BGW laufend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie zum Versicherungsschutz während der Pandemie.
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
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