medical 011G-BA gibt einen Überblick über seine Arbeit
Berlin, 21. Juli 2023 – Eine gute medizinische Versorgung in Deutschland für alle gesetzlich krankenversicherten Menschen abzusichern, ist Aufgabe der Qualitätssicherung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Einen Überblick über den aktuellen Stand der Qualitätssicherung (QS) gibt der G-BA in einem gestern veröffentlichten Bericht. In zehn Kapiteln werden QS-Richtlinien und ihre Wirkung für die Patientenversorgung beschrieben, der aktuelle Umsetzungsstand umrissen und ein Ausblick auf die Weiterentwicklung gegeben.

Bild: Symbolbild Pixabay



Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und für den Bereich der Qualitätssicherung verantwortlich: „Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können, dass sie überall in Deutschland gut und sicher in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen versorgt werden. Das ist das Kernziel unserer Qualitätssicherung. Mit der Sonderveröffentlichung zeigen wir kompakt wichtige Aufgabenbereiche des G-BA in der Qualitätssicherung auf. Unser Bericht wendet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger, die wissen wollen, wie der G-BA die Qualität in der Gesundheitsversorgung vorantreibt. Er ergänzt damit die zahlreichen weiteren fachlichen Veröffentlichungen und Evaluationen.“


Drei Fragen und drei Antworten zur Qualitätssicherung

 

Was heißt Qualitätssicherung denn nun aber konkret?


Karin Maag: „Qualitätssicherung heißt zum Beispiel, Patientinnen und Patienten mit den nötigen Informationen zu versorgen, damit sie gut informiert für ihre Gesundheit Entscheidungen treffen können. Dafür steht in der QS der Anspruch von Versicherten auf eine ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen. Zugang zu Informationen zu erhalten, ist auch die Idee hinter den Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die dabei helfen, das richtige Krankenhaus für eine Behandlung auszuwählen. Wir veröffentlichen diese Berichte vollständig und ungekürzt auf unserem Portal für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Wer speziell für sich vergleichen möchte, welches Krankenhaus in der Region zu den besten und erfahrensten für den Eingriff zählt, kann dafür die verschiedenen Kliniksuchen von Krankenkassen und privaten Anbietern nutzen, deren Angaben – was viele nicht wissen – auf den Daten der G-BA-Qualitätsberichte basieren.


Wie hält es der G-BA mit dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis bei der QS?


Karin Maag: „Wichtig ist in Zeiten von knappem medizinischem Personal: Bei der Qualitätssicherung müssen Aufwand und Nutzen in einem akzeptablen Verhältnis stehen. Das gehen wir derzeit aktiv an. Verfahren zur Qualitätssicherung sollen schlanker werden und wenn möglich Daten nutzen, die ohnehin erhoben werden, wie vorhandene Sozial- oder Routinedaten. Für falsch halte ich jedoch, darauf zu verzichten, Behandlungsergebnisse bei verbrauchernahen Informationen mit einfließen zu lassen, wie es bei dem in den Eckpunkten zur Krankenhausreform angekündigten Internetportal des Bundesgesundheitsministeriums geplant ist. Als Patientin möchte ich nicht nur wissen, dass ein Krankenhaus über die nötigen Geräte verfügt, sondern auch, wie erfolgreich eine Operation am Ende war, sprich, wie gut es den Menschen nach der Behandlung geht. Das würde beim vom Gesundheitsministerium angekündigten Internetportal völlig unter den Tisch fallen.“


Apropos schlanke Verfahren, was ist da alles möglich?


Karin Maag: „Eine Verschlankung der QS bedeutet auch, sich von Prüfinstrumenten zu trennen, wenn sie beispielsweise so erfolgreich waren, dass sich die Qualität nachweislich verbessert hat und sie nicht mehr gebraucht werden. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Verzicht auf die Qualitätsprüfungen bei der Computertomographie in Arztpraxen, die in Deutschland einen hervorragenden Standard erreicht hat. Dann können wir uns auf die Bereiche konzentrieren, wo es für die Patientinnen und Patienten einen echten Unterschied macht. So zum Beispiel bei den sogenannten Mindestmengen, das heißt dem Minimum an Operationen, die ein Krankenhaus pro Jahr bei bestimmten planbaren, komplexen Leistungen erfüllen muss, damit es die nötige Erfahrung bei der Behandlung besitzt – denn das macht in diesen Fällen den Unterschied aus.“

 Gemeinsamer Bundesausschuss

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