Bedarfe für lautsprachlich kommunizierende Menschen mit Hörbeeinträchtigung
Hinweise für Politiker
Anlässlich der Kommunalwahlen 2025 haben der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) Landesverband NRW e.V. und der Cochlea Implantat Verband NRW e.V. einen Anforderungskatalog zu den Belangen vorwiegend lautsprachlich kommunizierender Menschen mit Hörbeeinträchtigung für die kommunale Ebene erarbeitet. Man kann ihn vor oder nach den Wahlen verwenden, um Politiker und Parteien anzusprechen und Antworten zu erbitten. Jederzeit kann man ihn bei der kommunalen Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung für die Belange der Menschen mit Hörbeeinträchtigung nutzen.
Nur wenige Punkte sind NRW-spezifisch. Deswegen kann er leicht modifiziert und auch in anderen Bundesländern zumindest als Vorlage genutzt werden.
Anforderungskatalog herunterladen >>>
Gerne könnt Ihr Einzelteile herauspicken oder spezifisch ergänzen für eine Aktion in Eurem Ort! Auf Anfrage an
An die Kommunal-Politiker
Der DSB und der CIV NRW haben einen Anforderungskatalog erstellt. Er benennt konkrete Anforderungen lautsprachlich kommunizierender Menschen mit Hörbeeinträchtigung. Ihre Erfüllung ist Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Teilhabe ist ein Menschenrecht und kein Luxusgut
oder ideologische Forderung. Bitte prüfen Sie, wie Sie sich in den folgenden
Handlungsfeldern für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Hörbeeinträchtigung einsetzen können. Wir freuen uns über eine Diskussion oder Einschätzung oder Rückfragen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.
Der Vorstand des CIV NRW
Bitte weiterleiten an politisch Aktive und weitere Engagierte für Menschen mit Hörbeeinträchtigung auf der kommunalen Ebene, nicht nur in NRW: