Blinde Menschen und Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung können ihren Antrag auf finanziellen Nachteilsausgleich ab sofort online und barrierefrei beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellen.
Nun ist es blinden Menschen und Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung möglich, Anträge auf finanziellen Nachteilsausgleich selbst zu beantragen. Die Möglichkeit für weitere Online-Anträge soll in Kürze folgen, verkündet der LVR.

 

Der Antrag auf Blindengeld beziehungsweise die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung ist mit der erste Service, den der LVR im Rahmen des Umsetzungsprogramms zum bundesweiten Onlinezugangsgesetz auf seinem Portal www.beratungskompass.lvr.de über den Menüpunkt "Anträge" zur Verfügung stellt. Eine Formularnavigation erleichtert das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Derzeit erhalten rund 18.000 blinde beziehungsweise sehbehinderte Menschen im Rheinland die finanzielle Ausgleichsleistung, mit der behinderungsbedingte Mehr- und Unterstützungsbedarfe finanziert werden können. Weitere Leistungen des LVR, wie zum Beispiel der digitale Antrag auf Gehörlosenhilfe, sollen als Nächstes folgen und ebenfalls online bereitgestellt werden.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR)

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