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Cochlea Implantat Verband NRW e.V.
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Neues aus der CI Welt

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Infos vom CIV NRW e.V. 

Heute haben wir einige positive, aber auch leider eine negative Information für euch.

Absage des Jubiläums

Leider mussten wir Corona bedingt das Jubiläum absagen. Sowohl die Abstands- als auch die Hygieneregeln sind auf solch einer Feier schwer einzuhalten und unser aller Gesundheit liegt uns am Herzen. Und mal ehrlich, feiern mit Masken macht doch auch keinen Spaß.

Da die Zeiten unabwägbar sind, haben wir uns entschlossen, stattdessen das 25jährige Jubiläum zu feiern. Aber versprochen, wir werden auch schon vorher schöne Zeiten miteinander verbringen.

Politischer Erfolg des CIV NRW und des DSB NRW zur Maskenpflicht

Unsere gemeinsame Stellungnahme zur Maskenpflicht, die wir auch an Minister Laumann und die Behindertenbeauftragte des Landes NRW, Claudia Middendorf geschickt haben, zeigt Wirkung.

Die neue Corona-Verordnung NRW wurde mit der gemeinsam vom CIV NRW und dem DSB NRW gewünschten Ergänzung veröffentlicht.
Der § 12a, Abs. 2, letzter Satz lautet nun:

„Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (z.B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen) zwingend erforderlich ist“

(https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-06_fassung_coronaschvo_ab_07.05.2020.pdf)

Hinweis, wie man „beweisen“ kann, dass man schwerhörig ist:

„ Die medizinischen Gründe müssen für Verantwortliche in Verkaufsstellen oder im ÖPNV oder auch gegenüber den Vollzugspersonen (Ordnungsämter oder Polizei) plausibel dargelegt werden. Oft werden sie ja auch unmittelbar erkennbar sein. Ein Nachweis ist zunächst grundsätzlich nicht erforderlich. Nur wenn die Kontrollpersonen den Eindruck gewinnen, dass die medizinische Begründung eine reine Schutzbehauptung ist, können sie im Einzelfall einen Nachweis verlangen. "

Zeigt einfach auf euer CI oder HG.

          Das genaue Ergebnis der Beschlussfassung im Umlaufverfahren teilen wir nach dem 16.Mai 2020 auf unseren Medien mit.

Wir sind für euch da!

Auch in Corona Zeiten sind wir auf vielen Kanälen für euch ansprechbar, sei es per E-Mail, Telefon, Fax oder WhatsApp.

Wir arbeiten daran, neue Wege der Kommunikation zu ermöglichen und informieren euch zeitnah darüber.

Informiert uns, wenn es besondere Probleme gibt, vor die ihr gestellt werdet. Dann können wir uns auch für euch einsetzen.

Hinweis für SHG-Leiter:

Auf der letzten Vorstandssitzung der DCIG wurde darauf hingewiesen, dass auf SHG-Treffen lieber verzichtet werden sollte, solange es Kontaktbeschränkungen gibt, damit keine Haftungsprobleme auftreten.

 
 
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