Antrag auf Befreiung und Ermäßigung der Rundfunkbeiträge
Folgende Personen können nach § 4 Abs. 2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen (Auszug)
Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 % allein wegen der Sehbehinderung und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt.
Antrag online ausfüllen: https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/
ELSA.NRW elektronischer Schwerbehindertenantrag (für NRW)
Antrag online ausfüllen: https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Antrag auf Gehörlosengeld
Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77,-- € monatlich.
Für den Antrag benötigen sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung.
Zum Antrag: https://formulare.lvr.de/liplvrdb/form/display.do?%24context=01ADD59C7133126E5DC6
HNO- ärztliche Bescheinigung: https://formulare.lvr.de/liplvrdb/form/display.do?%24context=964E1CF35E491270AF04