Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung

Viele und nicht nur ältere Menschen fragen sich:
„Was geschieht mit mir, wenn ich durch Krankheit oder durch einen Unfall nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln?
Was passiert, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
Wer handelt, wer entscheidet für mich?“
Nur wenigen ist bewusst, dass Angehörige Volljähriger nur mit schriftlicher Vollmacht in der Lage sind, wichtige Dinge zu regeln. Um nahen Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen, die Möglichkeit der rechtlichen Vertretung einzuräumen, müssen im Vorfeld Vollmachten erteilt werden.
Auch Menschen, die keine nahen Verwandten haben, sollten vorsorgen. Sie können z.B. in einer Betreuungsverfügung einen zukünftigen Betreuer benennen, es können auch bestimmte Menschen ausgeschlossen werden.
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- Donnerstag, 14. Januar 2021 18:00 - 19:30
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