Die DVfR legt eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Barrierefreiheitsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, das die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 der Europäischen Union über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen regeln soll (Barrierefreiheitsgesetz – BFG). Die Barrierefreiheit ist auch zentral in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die in Deutschland 2009 in Kraft trat und umzusetzen ist.
Der CIV NRW ist Unterstützer der Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht (https://barrierefreiheitsgesetz.org/). Er setzt sich insbesondere für die Barrierefreiheit im Bereich der Hörsinnbeeinträchtigung ein. Dass wir in Deutschland endlich die vielen Barrieren abbauen, die behinderten Menschen das Leben erschweren, ist längst überfällig. Aktuell muss Deutschland spätestens bis zum 28. Juni 2022 die Regelungen des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzen. Und das ist unsere Chance gemeinsam für ein gutes Barrierefreiheitsrecht in Deutschland zu streiten, dass noch vor der Bundestagswahl 2021 verabschiedet wird.
Referentenentwurf für Gesetz zu Barrierefreiheitsanforderungen
Begutachtungsempfehlungen für Berufskrankheiten werden regelmäßig aktualisiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Rechtsprechung angepasst. Sie richten sich in erster Linie an ärztliche Sachverständige und bieten diesen eine aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Grundlage, auf deren Basis Einzelfälle geprüft und Entscheidungen über eine Berufskrankheit getroffen werden können.

Am 1. Januar 2019 ist das Landesbaumodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eines der Ziele der Neufassung der Landesbauordnung war die stärkere Gewichtung des barrierefreien Wohnens. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, sieht deutlichen Verbesserungsbedarf und fordert eine Anpassung des Änderungsgesetzes. Auch der CIV NRW in Zusammenarbeit mit dem DSB LV NRW haben im Vorfeld Stellungnahmen und Vorschläge zum Gesetzentwurf im Bereich Hörbeeinträchtigung eingebracht.
Bürgermeisterin Bettina Weist teilte auf eine Anfrage der FDP mit, dass weitere öffentliche Gebäude in Gladbeck mit induktiven Höranlagen für hörgeschädigte bzw. ertaubte Menschen ausgerüstet wurden. Umgerüstet wurde die Stadthalle und induktive Höranlagen befinden sich jetzt im Fritz-Lange-Haus, in der Stadthalle, in der Trauerhalle Friedhof Mitte und im Neubau des Heisenberg-Gymnasiums (Agora, Mensa, Musikräume).
Heinz-Josef Thiel: „Ein positiver Start, ganz besonders auch als Hilfe für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler.“ Der neue Konferenzraum des Jobcenters und der Schulungsraum der Jobakademie seien nach dem Umbau ebenfalls mit induktiven Höranlagen funktionsfähig in Betrieb.
Quelle: Heinz-Josef Thiel
Erfreulicherweise hat die Bundesregierung nunmehr per Rechtsverordnung vom 20.10.2020 die Regelung bis zum 31.12.2021 verlängert.
Das bedeutet, dass insbesondere folgende Regelung bis Ende nächsten Jahres weiter gilt:
Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land rund 6,6 Millionen Euro, um gute Studienvoraussetzungen für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu schaffen.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen treffen vielfältige Maßnahmen, um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen. Sie leisten konkrete Hilfestellungen, um die Einzelne oder den Einzelnen in der jeweiligen Situation zu unterstützen.
Die BA (Bundesagentur für Arbeit) möchte Strukturen verändern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen. Deshalb hat sie einen Aktionsplan Inklusion entwickelt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Diese sollen dafür sorgen, dass die UN-BRK planvoll und zielgerichtet umgesetzt wird.
Mit dem Aktionsplan sowie dem Maßnahmenkatalog verpflichtet sich die BA dazu, einen Beitrag zur Umsetzung der UN BRK zu leisten und sie sichtbar werden zu lassen.
Die CIV NRW News hat sich den über 300 Seiten starken Teilhabebericht NRW angesehen und informative Stellen für Hörgeschädigte herausgesucht.
Unter
Teil A, Punkt 3.2 „Art der Beeinträchtigungen und unterschiedliche Barrieren“ finden wir Angaben zur Hör- und Sprachbehinderung.
Die amtliche Schwerbehindertenstatistik weist die Art der schwersten Behinderung aus. Im Jahr 2017 hat in Nordrhein-Westfalen gut die Hälfte der Personen mit Schwerbehinderung eine körperliche Behinderung. Der Anteil der Menschen mit Sinnesbehinderung liegt bei 7%, darunter sind 4% mit Sehbehinderungen und 3% mit Hör- und Sprachbeeinträchtigung oder einer Gleichgewichtsstörung.
Jetzt erfolgte der Regierungsentwurf
(Es hat gegenüber dem Referentenentwurf im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf eine Ergänzung im Bereich der Pflege gegeben)
Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen.
Mit dem Gesetz werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt.
Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht im Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.

Heute hat das Bundeskabinett eine Erhöhung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen im Einkommensteuerrecht beschlossen. Jürgen Dusel begrüßt diesen Schritt als lange überfällig:
„Die Beträge sind seit 45 Jahren nicht mehr angepasst worden. Deswegen freue ich mich sehr, dass das Bundesministerium der Finanzen unter Olaf Scholz meine Anregung aufgenommen und diesen wichtigen Schritt nun eingeleitet hat,“ so der Beauftragte. „Für mich geht es dabei um eine Frage der Steuergerechtigkeit, vor allem aber auch um ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Signal. Denn viele Menschen mit Behinderungen gehen arbeiten und zahlen entsprechend Einkommensteuer, haben aber oftmals behinderungsbedingt höhere Aufwendungen. Durch Steuererleichterungen werden diese abgemildert. Dies ist ein konkreter Schritt hin zu dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.“
Heute hat die Schlichtungsstelle BGG - angesiedelt beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung - ein Gutachten des Rechtsanwalts Oliver Tolmein (Kanzlei Menschen und Rechte Hamburg) veröffentlicht, dass sich mit der Barrierefreiheit bei der Deutschen Bahn - aber auch bei privaten Eisenbahnunternehmen - auseinandersetzt. (Das komplette Gutachten „EU-Fahrgastrechte und die Beförderungssituation von Menschen mit Behinderungen im deutschen Bahnverkehr“, verfasst vom Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein (Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg), finden Sie hier (Direktlink):