Am 5. Mai ist der "Europaweite Protesttag für die Gleichstellung und Anti-Diskriminierung Behinderter", der vor 30 Jahren zum ersten Mal stattfand. ZDFinfo blickt mit der Dokumentation "Geliebt, geduldet, getötet: Die Geschichte von Menschen mit Behinderungen" am Donnerstag, 5. Mai 2022, 18.00 Uhr, zurück. Der Film von Jan Grashof und Oliver Koytek spannt den zeitgeschichtlichen Bogen von den Neandertalern bis in die Gegenwart und zeigt: Inklusion war und ist möglich.
Bild: Vom Sozialaktivisten Raul Krauthausen (r.) lässt sich Martin Müller (l.) erklären, wie es um die Inklusion in Deutschland steht. ZDF/Oliver Koytek
VdK-Präsidentin: „Bundessozialgerichts-Urteil benachteiligt Krankenversicherte mit wenig Geld“
• Sozialverband legt Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Rechtsprechung zur „Genehmigungsfiktion“ ein
• Krankenkassen können seit Mai 2020 Anträge für medizinische Leistungen leichter verzögern
Der Sozialverband VdK hat am Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eingelegt, die den Druck von Krankenkassen nimmt, innerhalb einer bestimmten Frist notwendige medizinische Leistungen zu genehmigen.
„Seit der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können sich nur noch wohlhabende Versicherte ein Vorstrecken der oft sehr hohen Kosten etwa für Hilfsmittel wie Rollstühle leisten.
Bild: CIV NRW Archiv
Unsichtbar, ausgeschlossen und benachteiligt. Zum Welttag der Menschen mit Behinderungen (3.12.) weist die Christoffel-Blindenmission (CBM) auf einen erschütternden Fakt hin: Es gibt weltweit mehr als 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen, aber zu oft werden sie übersehen und vergessen. Mit der Aktion "Hinschauen" fordert die Organisation alle Menschen, Institutionen und die Politik auf, die Augen nicht zu verschließen und sich für die Chancengerechtigkeit von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Sie sind fast nicht wahrzunehmen: Drei Menschen wurden so bemalt, dass sie mit ihrer Umgebung verschmelzen. Landscape Bodypainting heißt diese Kunst.
Bild: Zum Welttag der Menschen mit Behinderungen, Bildrechte: cbm Christoffel-Blindenmission e.V. Fotograf: Anika Büssemeier/CBM

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.html
Bei den FAQ sind u.a. folgende Aspekte für Vereine wichtig:
Verabschiedung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Kurz vor dem Pfingstwochenende hat der Deutsche Bundestag am 20. Mai, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu später Stunde verabschiedet. Dieses weist leider noch sehr viele Schwächen auf, so dass es auch zukünftig noch sehr viel für ein gutes Barrierefreiheitsrecht auf Bundes- und Landesebene zu tun gibt. So wurde wieder einmal versäumt, eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft umfassend zu regeln. Nur minimale Veränderungen wurden durchgesetzt, die weit hinter den Hoffnungen und Erwartungen behinderter Menschen und Ihrer Organisationen zurückbleiben.
Die DVfR legt eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Barrierefreiheitsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, das die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 der Europäischen Union über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen regeln soll (Barrierefreiheitsgesetz – BFG). Die Barrierefreiheit ist auch zentral in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die in Deutschland 2009 in Kraft trat und umzusetzen ist.
Der CIV NRW ist Unterstützer der Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht (https://barrierefreiheitsgesetz.org/). Er setzt sich insbesondere für die Barrierefreiheit im Bereich der Hörsinnbeeinträchtigung ein. Dass wir in Deutschland endlich die vielen Barrieren abbauen, die behinderten Menschen das Leben erschweren, ist längst überfällig. Aktuell muss Deutschland spätestens bis zum 28. Juni 2022 die Regelungen des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzen. Und das ist unsere Chance gemeinsam für ein gutes Barrierefreiheitsrecht in Deutschland zu streiten, dass noch vor der Bundestagswahl 2021 verabschiedet wird.
Referentenentwurf für Gesetz zu Barrierefreiheitsanforderungen
Begutachtungsempfehlungen für Berufskrankheiten werden regelmäßig aktualisiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Rechtsprechung angepasst. Sie richten sich in erster Linie an ärztliche Sachverständige und bieten diesen eine aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Grundlage, auf deren Basis Einzelfälle geprüft und Entscheidungen über eine Berufskrankheit getroffen werden können.

Am 1. Januar 2019 ist das Landesbaumodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eines der Ziele der Neufassung der Landesbauordnung war die stärkere Gewichtung des barrierefreien Wohnens. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, sieht deutlichen Verbesserungsbedarf und fordert eine Anpassung des Änderungsgesetzes. Auch der CIV NRW in Zusammenarbeit mit dem DSB LV NRW haben im Vorfeld Stellungnahmen und Vorschläge zum Gesetzentwurf im Bereich Hörbeeinträchtigung eingebracht.
Bürgermeisterin Bettina Weist teilte auf eine Anfrage der FDP mit, dass weitere öffentliche Gebäude in Gladbeck mit induktiven Höranlagen für hörgeschädigte bzw. ertaubte Menschen ausgerüstet wurden. Umgerüstet wurde die Stadthalle und induktive Höranlagen befinden sich jetzt im Fritz-Lange-Haus, in der Stadthalle, in der Trauerhalle Friedhof Mitte und im Neubau des Heisenberg-Gymnasiums (Agora, Mensa, Musikräume).
Heinz-Josef Thiel: „Ein positiver Start, ganz besonders auch als Hilfe für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler.“ Der neue Konferenzraum des Jobcenters und der Schulungsraum der Jobakademie seien nach dem Umbau ebenfalls mit induktiven Höranlagen funktionsfähig in Betrieb.
Quelle: Heinz-Josef Thiel
Erfreulicherweise hat die Bundesregierung nunmehr per Rechtsverordnung vom 20.10.2020 die Regelung bis zum 31.12.2021 verlängert.
Das bedeutet, dass insbesondere folgende Regelung bis Ende nächsten Jahres weiter gilt:
Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land rund 6,6 Millionen Euro, um gute Studienvoraussetzungen für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu schaffen.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen treffen vielfältige Maßnahmen, um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen. Sie leisten konkrete Hilfestellungen, um die Einzelne oder den Einzelnen in der jeweiligen Situation zu unterstützen.
Die BA (Bundesagentur für Arbeit) möchte Strukturen verändern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen. Deshalb hat sie einen Aktionsplan Inklusion entwickelt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Diese sollen dafür sorgen, dass die UN-BRK planvoll und zielgerichtet umgesetzt wird.
Mit dem Aktionsplan sowie dem Maßnahmenkatalog verpflichtet sich die BA dazu, einen Beitrag zur Umsetzung der UN BRK zu leisten und sie sichtbar werden zu lassen.