Beauftragte des Bundes beobachten mit Sorge die vermehrten Anfeindungen einzelner Gruppen in politischen Debatten sowie die deutlich gestiegene Hasskriminalität in Deutschland
(Siehe auch: Eine Fahrt ins Grauen) Bild: Gedenktafel in der Gedenkstätte KZ Buchenwald, Foto: Peter Hölterhoff
Die für Antidiskriminierung und Minderheitenrechte zuständigen Beauftragten des Bundes sowie der Bundesopferbeauftragte haben in einer gemeinsamen Erklärung Sorge vor den deutlich gestiegenen Zahlen im Bereich der Hasskriminalität und Anfeindungen einzelner Gruppen geäußert.
„Rassistische, antisemitische und antiziganistische Hassverbrechen und Verbrechen wegen des Geschlechts und sexueller Identität nehmen drastisch zu in unserem Land. Im schlimmsten Fall münden diese in extremistischen und terroristischen Anschlägen. Gleichzeitig beobachten wir mit großer Sorge, dass in Wahlkämpfen und medialen Debatten wieder zunehmend Ressentiments geschürt werden und in sozialen Medien unverhohlen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geäußert wird. Oft geht es dabei gegen Geflüchtete, gegen Juden und Muslime, gegen Sinti und Roma, Frauen, Menschen mit Behinderungen, gegen queere Menschen und andere. Das schadet unserer Demokratie.
Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 28.08.2023 zum Entwurf einer Formulierungshilfe
der Bundesregierung für die Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
(…) Aufgrund der vorgenannten schwerwiegenden Mängel und Regelungslücken haben die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA trotz der uneingeschränkten Befürwortung des Anliegens des Gesetzgebers nach Schaffung von mehr Transparenz erhebliche Bedenken und lehnen den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab.
Bild: CIV NRW e.V. Originalfoto: M. Jäger
Wie gestern dem Deutschen Ärzteblatt zu entnehmen war, ist hinter den Kulissen und ohne jede Einbindung der maßgeblichen Patientenorganisationen eine „Einigung“ über die Neuorganisation der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Staatssekretärsebene ausgekungelt worden. In einem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, sichert das BMG dem GKV-SV zu, dass er in Zukunft die Finanzen, den Vorstand, die Themen und Zielgruppen der Beratung, die Qualifikation der Berater:innen und die wissenschaftliche Begleitung der UPD bestimmen kann.
Weiterlesen: Lauterbach verspielt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Der sechste Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ist veröffentlicht. Er bezieht sich auf das Jahr 2022. Mehr als 1000 Fälle sind seit Bestehen der Schlichtungsstelle eingegangen.
„Die Schlichtungsstelle konnte in den vergangenen sechs Jahren deutliche und sehr konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erzielen. Und es geht weiter voran.“, resümiert Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. „Die beständig hohe Zahl von Anträgen zeigt aber auch, dass viele öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem BGG bis heute nicht vollständig nachkommen.
Weiterlesen: Schlichtungsstelle BGG legt sechsten Jahresbericht vor
Das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und digitaler Mitgliederversammlungen ist am 20.3.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit seit heute (21. März 2023) in Kraft.
Vereine können ab dem 21. März 2023 auch ohne Regelung in der Satzung hybride Mitgliederversammlungen einberufen. Zudem kann durch Beschluss der Mitglieder auch zu rein virtuellen Versammlungen einberufen werden, ohne dass es hierfür einer Satzungsgrundlage bedarf.
Der CIV NRW e.V. hat diese Regelung und andere dieser Art schon länger in seiner Satzung erfasst.
Weiterlesen: Virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen - neuer § 32 BGB
Dürfen Zahnärzte CIs implantieren?
Medizinische Privatbehandlungen ohne Qualifikation: Ärzteverbände sehen Qualität der Patientenversorgung in Gefahr
Zwei kürzlich ergangene Berufungsurteile könnten für privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie die Ärzteschaft in Deutschland insgesamt eine Zäsur darstellen. Denn nach diesen Urteilen dürfen Ärztinnen und Ärzte medizinische Leistungen auch in Fachgebieten erbringen und mit der privaten Krankenversicherung abrechnen, für die sie nicht ausreichend weitergebildet sind. Darf ein Gynäkologe künftig also auch Kreuzschmerzen und eine HNO-Ärztin einen Leistenbruch behandeln? Medizinische Fachverbände warnen vor den Folgen der Urteile.
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
Der Paritätische Gesamtverband berichtet über einen Gesetzentwurf der CDU/ CSU Franktion zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht, Drs. 20/ 4318
Am 6. Juli 2022 hatten wir über einen Gesetzesantrag des Landes Bayern, welcher über den Bundesrat eingebracht wurde, informiert, Drs. 20/ 2532. Der Gesetzesentwurf sah eine Ergänzung von § 32 BGB vor, nach dem der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung vorsehen kann, dass Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen und Mitgliederrechte auf diesem Wege ausüben können.
• VdK-Präsidentin Bentele: „Ausdrückliches Verbot der Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben“
• Meldepflicht bei Triage-Fällen ins Gesetz aufnehmen
Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde gestern der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes behandelt. Der Sozialverband VdK war als Sachverständiger zur Anhörung geladen. Der Gesetzentwurf enthält ein Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage.
Bild: Verena Bentele, © VdK / Marlene Gawrisch
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Das ausdrückliche Verbot einer Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben. Wenn die Behandlung begonnen wurde, müssen Patientinnen und Patienten und deren Angehörige darauf vertrauen können, dass alles medizinisch Notwendige getan wird, um das Leben zu retten. Alles andere wäre ethisch nicht vertretbar und ein riesiges Einfallstor für die Benachteiligung insbesondere behinderter, vorerkrankter und älterer Menschen.
Weiterlesen: VdK: „Triage nach Behandlungsbeginn ethisch nicht vertretbar“
Die Krankenkassen/-verbände in NRW haben in diesem Jahr allein für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung) über 10,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördersumme teilt sich wie folgt auf: 3,2 Millionen Euro für die Landesorganisationen der Selbsthilfe, 4,2 Millionen für die Selbsthilfekontaktstellen und -büros und mit 3,4 Millionen wurden die örtlichen Selbsthilfegruppen in NRW gefördert.
Bild: Florian Brauch, neuer Ansprechpartner Servicestelle Projekt- und Maßnahmenförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW
Fördergelder 2022
I. Berechnung des Budgets
Nach §20h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,19 € pro Versicherten fördern. 70% dieses Betrages – also 0,83 € pro Versicherten – sind für die Pauschalförderung zu verwenden. Die restlichen 30% des Betrages vergeben die Krankenkassen individuell (Projektförderung).
Weiterlesen: Gemeinsame Selbsthilfeförderung in 2022 auf 10,8 Millionen Euro gestiegen
Themen beim ersten „G7 Global Inclusion Summit“: die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen, Digitalisierung und künstliche Intelligenz, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Auf Einladung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kommen heute in Berlin die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Frankreich, Italien, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich sowie aus Indien zusammen. Aus Kanada wird die Ministerin für Beschäftigung, Personalentwicklung und Inklusion, Carla Qualtrough, teilnehmen. Die Beauftragten aus Japan und Indonesien sowie die Europäische Kommission sind digital zugeschaltet.
Weiterlesen: Treffen der G7-Behindertenbeauftragten in Berlin
Das umfassende Grundlagen-Werk "Rehabilitation und Teilhabe - ein Wegweiser" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) wurde neu aufgelegt und veröffentlicht. Mit trägerübergreifenden Informationen bietet der Wegweiser Orientierung im komplexen gegliederten Sozialleistungssystem in Deutschland.
Der Wegweiser ist ausgerichtet an den zentralen Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Seine Anwendungsmöglichkeiten sind so gestaltet und aufeinander abgestimmt, dass sich die Leserinnen und Leser entlang verschiedener inhaltlicher Anker über Rehabilitation und Teilhabe informieren können:
Am 5. Mai ist der "Europaweite Protesttag für die Gleichstellung und Anti-Diskriminierung Behinderter", der vor 30 Jahren zum ersten Mal stattfand. ZDFinfo blickt mit der Dokumentation "Geliebt, geduldet, getötet: Die Geschichte von Menschen mit Behinderungen" am Donnerstag, 5. Mai 2022, 18.00 Uhr, zurück. Der Film von Jan Grashof und Oliver Koytek spannt den zeitgeschichtlichen Bogen von den Neandertalern bis in die Gegenwart und zeigt: Inklusion war und ist möglich.
Bild: Vom Sozialaktivisten Raul Krauthausen (r.) lässt sich Martin Müller (l.) erklären, wie es um die Inklusion in Deutschland steht. ZDF/Oliver Koytek
VdK-Präsidentin: „Bundessozialgerichts-Urteil benachteiligt Krankenversicherte mit wenig Geld“
• Sozialverband legt Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Rechtsprechung zur „Genehmigungsfiktion“ ein
• Krankenkassen können seit Mai 2020 Anträge für medizinische Leistungen leichter verzögern
Der Sozialverband VdK hat am Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eingelegt, die den Druck von Krankenkassen nimmt, innerhalb einer bestimmten Frist notwendige medizinische Leistungen zu genehmigen.
„Seit der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können sich nur noch wohlhabende Versicherte ein Vorstrecken der oft sehr hohen Kosten etwa für Hilfsmittel wie Rollstühle leisten.
Bild: CIV NRW Archiv
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