joomplu:162924. April 2019  findet in Deutschland der 22. „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ statt. An diesem Tag geht es darum, die Aufmerksamkeit auf die Ursachen von Lärm und seine Wirkungen zu lenken, mit dem Ziel, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Millionen von Menschen geben an, unter Lärm- bzw. akustischen Schallbelastungen aus der Umwelt, wie etwa Flug- oder Straßenlärm, zu leiden. Am Arbeitsplatz sind Beschäftigte zum Teil weitaus höheren akustischen Belastungen ausgesetzt als in der Umwelt. Etwa die Hälfte der Beschäftigten geben in repräsentativen Befragungen an, am Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt zu sein, 24 Prozent davon sogar häufig. 12 Prozent fühlen sich durch die Lärmeinwirkung belastet. Ob Beschäftigte durch Lärmeinwirkung erkranken hängt von der Höhe des Schalldruckpegels, der Frequenz, der Einwirkungsdauer und von Lärmpausen ab.

Umgangssprachlich wird – wissenschaftlich nicht korrekt – Schall meist als Lärm bezeichnet. Unter Schall werden Druckschwankungen verstanden, die in einem bestimmten Intensitäts- und Frequenzbereich den „normalen“ Luftdruck überlagern und vom menschlichen Gehör wahrgenommen werden. Lärm dagegen ist nicht nur ein physikalischer Reiz, sondern ein individuelles emotionales Erlebnis, mit entsprechender positiver oder negativer Bewertung. Gesundheitliche Folgen von Lärm reichen von Belästigung, Behinderung der akustischen Kommunikation, Beeinträchtigung des Schlafs und Stressreaktionen (extraaureale Wirkungen) bis hin zum Knalltrauma oder der Lärmschwerhörigkeit (aurale Wirkungen).

Lärmschwerhörigkeit zählt nach wie vor zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Jährlich werden über 12.000 Fälle bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angezeigt. Am häufigsten sind Beschäftigte in der metallerzeugenden und -verarbeitenden Branche betroffen, gefolgt von der Baubranche und der Holzbearbeitung. Auch in der Gruppe der Berufsmusiker – ganz gleich ob klassische oder moderne Musik – ist Lärmschwerhörigkeit ein relevantes Thema. Letztendlich ist die Palette der Berufe mit einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung sehr groß.

Trotz guter Kenntnisse zur Verhütung von gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen und lärmbedingten Erkrankungen wird die Prävention bislang nur unzureichend umgesetzt. Die präventiven Anstrengungen zur Lärmvermeidung und Früherkennung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen müssen daher verstärkt werden. Möglich ist dies durch organisatorische Maßnahmen oder Verwendung persönlicher Schutzausrüstung am Arbeitsplatz. Wichtig ist aber auch die Aufklärung der gefährdeten Personen, da sie durch präventives Verhalten selbst wesentlich zur Vermeidung der Lärmschwerhörigkeit beitragen können. Die Arbeitsmedizin kann zur Prävention und Früherkennung durch kompetente Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen und durch die arbeitsmedizinische Vorsorge eine beginnende Lärmschwerhörigkeit erkennen.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.

CIV NRW e.V

CIV NRW Logo

Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (CIV NRW)
(Regionalverband für NRW der DCIG e.V.)
Geschäftsstelle: Alleestr. 73, 58097 Hagen
Telefon: 02331 1884601
Beratungstermine nach Vereinbarung unter: info@civ-nrw.de -

CIV NRW News online
ist die  Onlineversion der Zeitschrift des
Cochlea Implantat Verbandes NRW e.V.,
CIV NRW News - Chefredaktion:
Marion und Peter Hölterhoff
Redaktion:
Karina Manassah, Veronika Albers und freie Autoren
Korrektorat: Christel Kreinbihl
Medizinische Beratung:
Prof. Dr. med. Jonas Park, Dr. Elmar Spyra, Peter Dieler
Anzeigen/ Akquise:
Michaela Hoffmann michaela-hoffmann@civ-nrw.de
CIV NRW News online- ViSdP:

Peter G.A. Hölterhoff, Rosenstr 4 58642 Iserlohn
© Cochlea Implantat Verband NRW e.V.
Alle Rechte vorbehalten - Alle Angaben ohne Gewähr

Mit Aufruf der folgenden Links werden Daten an die Netzwerke übertragen und dort verarbeitet.
Facebook: https://www.facebook.com/CIV.NRWNews - Twitter:    https://twitter.com/CIV_NRW - Instagram:  https://www.instagram.com/civnrw/
WEB-Layout: Peter G.A. Hölterhoff
Sie können uns unterstützen über Gooding oder eine
direkte Spende hier online
Bankverbindung: Volksbank Hohenlimburg
IBAN:DE30 4506 1524 4001 2313 00,
BIC: GENODEM1HLH

Veranstaltungskalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Wir benutzen Cookies
Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.