Image by Cole May from PixabayDer Impfpass ist ein wichtiges Dokument, das ebenso sorgfältig aufbewahrt werden sollte, wie ein Personalausweis oder Reisepass. Trotzdem kann es vorkommen, dass er unauffindbar ist.
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1. Sichern Sie Ihre Impf-Daten selbst

Machen Sie – nur zur Sicherheit – eine Kopie des Impfpasses. Legen Sie diese an einem anderen Ort ab oder hinterlegen Sie diese digital. So haben Sie im Falle des Verlusts noch alle Daten zur Hand und können diese – digital hinterlegt – im Notfall sogar auf Reisen abrufen.
2. Hinterlegen Sie die Impf-Daten in einer ärztlichen Praxis

Viele Haus- oder Fachärztinnen und -ärzte bieten an, die Impf-Daten in ihrem Verwaltungssystem abzuspeichern. Nutzen Sie diesen Service. So sind Ihre Daten gesichert und die Praxis kann Sie informieren, wenn zum Beispiel Auffrischungsimpfungen nötig sind.
Bei Verlust

1. Allgemeine Impfungen

Wenn Sie Informationen über erfolgte Impfungen benötigen, wenden Sie sich am besten an die Einrichtung, in der Sie geimpft worden sind – zum Beispiel die Arztpraxis oder das Tropeninstitut. Je nach Impfung können die Daten auch der Krankenkasse oder dem Gesundheitsamt vorliegen. Die Unterlagen werden in der Regel mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt. Diese Daten können in einen neuen Impfpass eingetragen werden.

Liegen die Impfungen länger zurück, ist es eventuell nicht möglich, Nachweise darüber zu erhalten. Ärzte und Apotheker dürfen Impfungen allerdings nur mit entsprechender Dokumentation in den neuen Impfpass eintragen. Liegt kein Nachweis vor, kann kein Eintrag erfolgen – auch wenn Sie sich sicher sind, die Impfung früher erhalten zu haben. Sie gelten dann als ungeimpft. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt in diesem Fall, die Impfungen nachzuholen.

2. Corona-Impfung

Wenn Sie Ihren Impfpass verloren haben und einen Nachweis über die erfolgten Corona-Impfungen benötigen, wenden Sie sich an die jeweilige Stelle der Impfung. Das können unter Umständen mehrere Stellen sein – zum Beispiel die Grundimmunisierung im Impfzentrum und die Auffrischung in einer Arztpraxis.

a) Impfzentrum

Sind Sie in einem Impfzentrum vor dem 1. Oktober 2021 geimpft worden, können Sie über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung einen erneuten Impfnachweis erhalten. Die Daten der Impflinge bleiben gespeichert. Um Ihre Identität nachzuweisen, müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, unter anderem eine Kopie des Personalausweises. Die Impf-Bestätigung bekommen Sie postalisch zugestellt.
Bei Verlust des Impfnachweises wenden Sie sich an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Achtung: Die Kassenärztliche Vereinigung stellt keine gelben Impfbücher aus. Diese erhalten Sie kostenlos in ihrer ärztlichen Praxis oder beim örtlichen Gesundheitsamt. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker dürfen Impfungen nachtragen.

b) Arztpraxis

Haben Sie die Corona-Impfung (oder eine der Corona-Impfungen) in einer Arztpraxis erhalten, wenden Sie sich dorthin.

c) Mobile Impfaktion

Vor allem für die Booster-Impfung gab es zahlreiche Impfaktionen in den Kommunen. Haben Sie in diesem Rahmen nach dem 30. September 2021 eine Impfung erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Kommune. Eine Übersicht für Nordrhein-Westfalen erhalten Sie hier:
https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung
Oder Sie wenden sich an das örtliche Gesundheitsamt.
Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Robert Koch Institut, "Impfen-Info" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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