BVMed: „Belange von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen besser berücksichtigen“
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Ankündigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Hilfsmittel-Versorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen insbesondere mit einem Fokus auf Kindern und Jugendlichen zu überprüfen und zu verbessern. Dazu sollen die Versorgungsprozesse durch eine Überarbeitung der Hilfsmittel-Richtlinie im Sinne der Betroffenen optimiert werden. „Wir begrüßen dieses Vorhaben zu hundert Prozent. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen müssen in der Versorgungsrealität stärkere Beachtung finden“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.
Als ein Beispiel für Defizite nennt der BVMed die Versorgung von Kindern in sozialpädiatrischen Zentren. Diese unterliegt bislang einem Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen, obwohl die entsprechenden Versorgungsempfehlungen von Spezialist:innen bzw. Expert:innengremien vorgenommen werden. Hier sollte die Überprüfung der ärztlich veranlassten Versorgungen beispielsweise für Hilfs- und Heilmittel nachgelagert erfolgen. Ein weiteres Beispiel ist aus Sicht der BVMed, dass multidisziplinäre Behandlungszentren, die speziell für die medizinische Behandlung von Erwachsenen mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung ausgerichtet sind (MZEB), seit Einführung dieser Versorgungsoption im Jahr 2015 in der Versorgungspraxis nur sehr selten zum Tragen kommen. „Die medizinische Versorgung Erwachsener mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung ist nach wie vor defizitär. Hier müssen wir adäquate Rahmenbedingungen schaffen, um den Auf- und Ausbau der MZEB-Strukturen zu unterstützen“, so Pohl. Menschen mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen sind oft auf viele unterschiedliche und individuell angepasste Hilfsmittel angewiesen, beispielsweise Sitzhilfen, Orthesen, Gehhilfen oder Kommunikationshilfen. „Das Feststellen des Bedarfs, die ärztliche Verordnung und der Genehmigungsprozess sind hier sehr anspruchsvoll und zeitintensiv. Vor allem für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern können damit verbundene Verzögerungen eine erhebliche Belastung darstellen. Denn gerade bei Heranwachsenden können sich die Bedarfe schnell ändern, was wiederum eine häufige Antragstellung auslöst“, schreibt der G-BA in seiner Ankündigung vom 20. April 2023. Eine entsprechende Überarbeitung der Hilfsmittel-Richtlinie soll diese Aspekte nun besser berücksichtigen.< Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen beratenden Gremiums, verfolgt daher das Ziel, „das aufwändige Verfahren zur Verordnung für Menschen mit komplexen Behinderungen zu verkürzen und zu vereinfachen.“ BVMed-Expertin Juliane Pohl: „Der BVMed bietet hier als maßgeblicher Verband der Hilfsmittel-Hersteller, Leistungserbringer und Homecare-Versorger seine Expertise und Mitwirkung an. Wir haben konkrete Vorschläge entwickelt und unterstützen den G-BA gerne bei diesem für die Betroffenen sinnvollen und notwendigen Vorhaben.“< Auch Versorgungen, denen keine individuellen Anfertigungen zugrunde liegen, erfordern nach Ansicht des BVMed eine individuelle Betrachtung der Bedürfnisse und Lebenssituationen. Die Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgungen müssen daher so gestaltet sein, dass eine individuelle Grundversorgung unter Berücksichtigung dieser jeweiligen Anforderungen mehrkostenfrei – unter Beibehaltung des Sachleistungsprinzips – sichergestellt werden kann. „Dies setzt eine differenziertere Betrachtung beispielsweise in den entsprechenden Versorgungsverträgen voraus“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl abschließend.< Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Medizintechnologie <

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